logo 1970er Cadillac Deville Cabrio - Hochzeitsauto mit Chauffeur

Wissenswertes

1970er Cadillac Deville Cabrio - Hochzeitsauto mit Chauffeur

Wer darf Hochzeitsfahrten machen?

1. Variante:

Hochzeitsauto aus dem Bekanntenkreis

Viele haben das Glück Jemanden im Bekanntenkreis mit einem schicken Auto zu haben. Das ist eine schöne Möglichkeit standesgemäß gefahren zu werden. Diese Variante ist günstig und man kennt den Fahrer und das Auto. Das ist gesetzlich auch erlaubt, wenn es für nicht mehr als einen Unkostenbeitrag für Kraftstoff geschieht.

2. Variante:

Selbstfahrerangebote

Ein Fahrzeug zu mieten zum Selberfahren ist für viele auch eine gute Möglichkeit. Der Vorteil ist dass man das Auto meistens 24 Stunden zur freien Verfügung hat und auch selber fahren darf (muss). Allerdings werden im Falle eines Schadens eine hohe Selbstbeteiligung fällig. Außerdem muß man sich dann auch meist um die Abholung, den Schmuck und die Betankung selber kümmern oder es kostenpflichtig mit buchen. Wir empfehlen dass sie sich an ihrem großen Tag chaufieren lassen. Nur so können sie als Brautpaar die Fahrt in vollen Zügen genießen, ohne auf den Verkehr achten zu müssen. Wir als erfahrene Chauffeure beobachten es auch immer wieder dass die Zeit der Hochzeitsfahrt ein Moment der Entspannung nach der Kirche und vor der großen Feier für das Brautpaar ist

3. Variante

Internetplattformen

Einige bieten Hochzeitsfahrten mit Chauffeur bei Internetplattformen auch zum Unkostenbeitrag an. Da dürfte dann aber je nach Aufwand und Entfernung nur 20 – 100 Euro für Kraftstoff bezahlt werden. Sollte mehr Geld verlangt werden ist diese Fahrt nicht mehr erlaubt, weil dann die Fahrt dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt. Der Nachteil der bei diesen Angeboten entstehen kann ist, dass man nicht genau weiß wie zuverlässig der Fahrer und das Auto ist. Außerdem sollte vorher auch geklärt sein, dass diese Fahrten versichert sind. Viele normale Versicherungen schließen solche Fahrten aus.

4. Variante

Fahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz

Jeder Anbieter von Hochzeitsfahrten mit Chauffeur, der mehr Geld als die Kraftstoffkosten verlangt, unterliegt ohne Ausnahme dem Personenbeförderungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Personenbeförderung in Deutschland. Die zu erfüllenden Auflagen sind ähnlich wie beim Mietwagen- oder Taxiunternehmen. Benötigt wird eine Mietwagenkonzession für jedes Auto und jeder Fahrer muss einen gültigen Personenbeförderungsschein besitzen. Der Aufand um eine Mietwagenkonzession zu bekommen ist hoch und auch mit vielen Mehrkosten verbunden. Der Vorteil für euch ist, dass von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit geprüft wurde. Die Mietwagenkonzession kann auch jederzeit aufgehoben werden, wenn Beschwerden dort eingehen.

Weil der Aufwand und die Kosten für eine Mietwagenkonzession sehr hoch ist, gibt es leider auch viele Anbieter, die keine Mietwagenkonzession besitzen und trotzdem Hochzeitsfahrten anbieten. Das ist nicht erlaubt und wird mit hohen Strafen geahndet. Außerdem wird die KFZ-Versicherung im Falle eines Unfalls keine Kosten übernehmen. Wir können euch nur raten die Finger von solchen Anbietern zu lassen.

Unsere Tipps, wie Sie einen professionellen und seriösen Anbieter von Hochzeitsfahrten mit Chauffeur finden können.

  • Schauen Sie sich vor der Buchung das Auto an und lernen Sie den Fahrer kennen.
  • Lassen Sie sich bei dem Treffen die Mietwagenkonzession und den Personebeförderungsschein von dem Anbieter zeigen.

Uns ist Ihr Tag und Ihre Sicherheit besonders wichtig

Aus diesem Grund haben wir eine Mietwagenkonzession für jedes Auto und jeder Fahrer hat einen Personenbeförderungsschein. Das Unfallrisiko ist von unserer KFZ-Versicherung gedeckt. Um das Ausfallrisiko zu minimieren haben wir drei sehr gepflegte Autos und drei Fahrer. 

Gerne dürfen Sie uns in unserer Rockabilly Garage besuchen und uns und die Autos kennenlernen. Wir freuen uns auf Sie!

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